Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Berliner Senat die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abermals verschärft. In vielen Bereichen gilt eine erweiterte 2G-Regelung, so auch für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen. In unseren Sportanlagen gilt diese erweiterte 2G-Regelung ab Montag, 29. November 2021.
Weiterhin erhalten nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zugang zur Sporthalle. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind lediglich Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Impfunfähigkeit ist mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
Darüber hinaus gilt nun für alle Teilnehmenden eine Testpflicht, d.h. es muss das negative Testergebnis eines innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführten Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder eines aktuellen PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegt werden. Bei Schüler*innen genügt die regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs, welche durch die Vorlage eines gültigen Schülerausweises nachzuweisen ist. Ein Selbsttest ist nur unter der Bedingung des Vier-Augen-Prinzips zulässig. Dafür ist der Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person ordnungsgemäß durchzuführen und ein Testprotokoll für den Nachweis entsprechend auszufüllen.
Zudem hat der BVBB beschlossen, die erweiterte 2G-Regelung auf alle Wettbewerbe im Erwachsenenbereich auszuweiten, also auch für Spiele und Turniere in Brandenburg.
Bitte denkt also sowohl im Trainings- als auch im Wettkampfbetrieb daran, die entsprechenden Nachweise dabei zu haben! Wir werden diese kontrollieren und ohne die Vorlage der erforderlichen Bescheinigungen erhaltet ihr keinen Zutritt. Zudem möchten wir euch nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, weiterhin auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu achten.
Wir hoffen auf euer Verständnis. Bei Fragen, Unklarheiten oder sonstigen Anliegen könnt ihr euch natürlich jederzeit an uns wenden. Bleibt gesund!